Unser Zulassungsservice umfasst von der Neuanmeldung, Ummeldung bis hin zu Neuprägungen und Kurzzeitkennzeichen alles was sie für Ihre Mobiliät brauchen. Wir stehen Ihnen gern auch in allen Automobilen Fragen der Zulassungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn sie sich all die Arbeit, den Aufwand und die Wartezeit in der Behörde sparen wollen, kommen sie vorbei und wir erledigen alle Formalitäten für sie.
Für bei uns gekaufte Fahrzeuge erhalten sie diesen Service immer inklusive. Sie brauchen nur noch zur Abholung Ihres zugelassenen Fahrzeuges kommen.
Hier einige FAQ!
Welche Dokumente benötigen sie für eine Zulassung?Um ein neues Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte/eVB)
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen
- Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Wo bekomme ich Kennzeichen?Kennzeichen bekommen sie direkt vor der Zulassungsstelle im Prägeshop oder bei uns über unseren Zulassungsdienst.
Was sind Kurzzeitkennzeichen?Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.
Kurzzeitkennzeichen sind auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug verwendet werden dürfen.
Mehr zum Thema Kurzzeitkennzeichen finden sie hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichenWunschkennzeichen? Was bedeutet das?
Bei einem Wunschkennzeichen können Sie die Buchstaben und Nummernkombination, nach den gebundenen Ortsbuchstaben frei wählen.
Sie können uns Ihr Wunschkennzeichen nennen und unser Zulassungsdienst erfragt ob diese Kombination noch frei ist.
Was sind sogenannte Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen)?Diese sind nur für den gewerblichen Gebrauch und unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen und Versicherungsbestimmumgen.
Wenn sie weitere Fragen haben schreiben sie uns!